AGBs


Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1    Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Nachfolgenden als AGBs bezeichnet) finden, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde oder soweit nichts anderes gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist, auf schriftliche und/oder mündliche Übersetzungs-/Dolmetschaufträge zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer Anwendung. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die AGBs in ihrem vollen Umfang an. Sie gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung. Änderungen, Abänderungen und/oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Anderslautende und/oder hiervon abweichende Geschäftsbedingungen und/oder sonstige Konditionen gelten nur, wenn und soweit sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Zur Platzierung eines Übersetzungs-/Dolmetschauftrages hat der Auftraggeber eine rechtsgültige Auftragsbestätigung und diese an den Auftragnehmer per Post, Fax oder E-Mail zu senden. Aufträge kommen nur zustande, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden, und sind hiernach bindend für den Auftraggeber wie für den Auftragnehmer. Fernmündliche Bestätigungen seitens des Auftragnehmers gelten vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer.

§ 2     Leistung

  1. Der Auftragnehmer übernimmt vorbehaltlich der Regelungen des vorstehenden § 1 vom Auftraggeber in Auftrag gegebene Übersetzungsarbeiten/Dolmetschleistungen für die Sprachkombinationen Englisch-Deutsch und Deutsch-Englisch. Andere Sprachkombinationen können ggf. durch den Auftraggeber beim Auftragnehmer angefragt werden.
  2. Der Übersetzungs-/Dolmetschauftrag wird vom Auftragnehmer sorgfältig nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Der Auftragnehmer versichert in Übereinstimmung mit seinen Berufsprinzipien, dass er die ihm in Auftrag gegebenen Übersetzungs-/Dolmetschaufträge (einschließlich Remote Simultaneous Interpreting) und Online-Unterricht nach bestem Wissen und Gewissen und genau anfertigt sowie pünktlich gegenüber dem Auftraggeber oder dem vom Auftraggeber benannten Mitarbeiter einreicht. Der Auftraggeber erhält die schriftlich und/oder mündlich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung bzw. Verdolmetschung.
  3. Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer verpflichten sich zur Einhaltung aller schriftlich oder ggf. auch mündlich vereinbarten Fristen, die in Zusammenhang mit den vom Auftragnehmer übernommenen Übersetzungs-/Dolmetschaufträgen stehen, sowie des Grundsatzes von Treu und Glauben.
  4. Zur Ausführung von Übersetzungs-/Dolmetscharbeiten kann sich der Auftragnehmer, sofern es seinem Ermessen nach zweckdienlich ist, der Leistungen Dritter bedienen. Der Auftragnehmer haftet nur für die sorgfältige Auswahl von Dritten. Auf Verlangen des Auftraggebers kann der Auftragnehmer etwaige Ansprüche gegen Dritte abtreten.
  5. In Verbindung mit Dolmetschleistungen (einschließlich Remote Simultaneous Interpreting) werden die vorliegenden AGBs durch einen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer separat zu schließenden Dolmetschvertrag mit dazugehörigen spezifischen AGBs ergänzt. Vorstehender Absatz gilt entsprechend auch für Online-Unterricht.

§ 3    Übermittlungsmodalitäten

  1. Der Auftraggeber bestimmt im Einzelfall die Übermittlungsmodalitäten, zu denen der Auftragnehmer dem Auftraggeber die angefertigte Übersetzung bzw. Dokument in Zusammenhang mit einem Dolmetschauftrag übermitteln soll (postalisch, elektronisch, Kurier etc.). Die Übertragung bzw. der Versand des Ausgangs- und Zieltextes erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Auftraggebers.
  2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, in angemessener Weise für die Virenfreiheit der von ihm versandten Dateien zu sorgen. Da jedoch eine hundertprozentige Virenfreiheit nicht garantiert werden kann, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung für die Virenfreiheit der von ihm versandten Dateien. Weiterhin übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung für eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung der Texte oder für deren Beschädigung oder deren Verlust jeglicher Art auf dem elektronischen oder postalischen o.ä. Wege. Der Auftragnehmer haftet ebenfalls nicht für den unbefugten Zugriff auf elektronischem oder sonstigem Wege auf die übermittelten Texte.

§ 4     Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung/Verdolmetschung bzw. des Online-Unterrichts zu unterrichten (z. B. Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung, Räumlichkeiten, Kabinen, Anzahl der Teilnehmer etc.). Ist eine Übersetzung für den Druck bestimmt, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen Korrekturabzug zu überlassen. Der Auftragnehmer ist von jeglicher Haftung im Rahmen der vorliegenden AGBs freigestellt, wenn ihm nicht die Druckfahnen/ein Bürstenabzug o.ä. des übersetzten Textes zur Korrektur zur Verfügung gestellt wurde.
  2. Informationen und Unterlagen, die möglicherweise zur Erstellung einer Übersetzung/Vorbereitung eines Dolmetschauftrages bzw. Vorbereitung eines Online-Unterrichts notwendig sind (unternehmensspezifische Terminologie und/oder Glossare, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.), und/oder Sonderwünsche des Auftraggebers hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen bzw. mitzuteilen.
  3. Fehler und/oder Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung der in diesem § 4 niedergelegten Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.

§ 5     Mängelbeseitigung

  1. Der Auftragnehmer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in einer Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels schriftlich geltend gemacht werden (§ 638 BGB). Eine berechtigte Mängelbeseitigung bei einer Übersetzung nimmt der Auftragnehmer unentgeltlich vor. Der Auftraggeber kann gegenüber dem Auftragnehmer keinerlei Ansprüche geltend machen, wenn Letzterem keine Möglichkeit zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist eingeräumt wird (§ 633 BGB). Subjektive und/oder stilistische Aspekte können nicht Gegenstand einer Beanstandung sein. Eine Überarbeitung eines Zieltextes durch Dritte, die vom Auftraggeber eingeschaltet werden bzw. wurden, geht nicht zulasten des Auftragnehmers.
  2. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

§ 6     Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
  2. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für eine verspätete Postzustellung, defekte Modem-, Fax-, Internetleitungen etc. bzw. für die (beispielsweise unfallbedingte) Erkrankung des Auftragnehmers oder eines Dritten. (a)  Falls der Auftragnehmer einen vereinbarten Termin nicht einhalten kann (z. B. krankheitsbedingt), hat er den Auftraggeber spätestens zu dem Zeitpunkt davon zu unterrichten, zu dem er eine Nichteinhaltung absehen kann.
    (b)  Im Falle höherer Gewalt (Streik, Aufruhr, Naturkatastrophen, etc.) sowie sonstigen nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Widrigkeiten unterrichtet der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich unter Angabe des Umstandes und der voraussichtlichen Dauer des Ereignisses.
    Sowohl der Auftragnehmer als auch der Auftraggeber können in den Fällen (a) und (b) vom Vertrag zurücktreten oder eine angemessene Nachfrist verlangen. Arbeiten des Auftragnehmers, die bis zum Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung geleistet wurden, sind in jedem Fall zu vergüten. Der Vergütungsanspruch besteht auch dann, wenn der Auftraggeber ohne gesetzliche oder vertragliche Rücktrittsgrundlage einen Auftrag storniert. In einem solchen Falle bleibt dem Auftragnehmer die Geltendmachung eines eventuell weitergehenden Schadens vorbehalten. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dem Auftraggeber entstehen, wenn dieser sofort nach Eintritt des ursächlichen Ereignisses von der Unmöglichkeit der Einhaltung eines Termins in Kenntnis gesetzt wurde. Der Auftragnehmer unternimmt sein Möglichstes, um einen vereinbarten Termin einzuhalten.
  3. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für Fehler in Übersetzungs-/Dolmetschleistungen, die auf unrichtige und/oder unvollständige Informationen und/oder Fehler in dem Ausgangstext zurückzuführen sind.
  4. Ansprüche des Auftraggebers jeglicher Art aus und/oder die Haftung jeglicher Art des Auftragnehmers für Schäden und eventuelle Folgeschäden werden bzw. wird ausdrücklich und grundsätzlich auf die Höhe des vom Auftragnehmer geforderten Rechnungsbetrages (netto) des jeweiligen Auftrages beschränkt.
  5. Sollte eine vom Auftragnehmer erbrachte Übersetzungs-/Dolmetschleistung wegen Verletzung irgendeines Schutzrechtes (z. B. Urheberrecht) in Anspruch genommen werden, so stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer in vollem Umfang von jeglichen derartigen und damit verbundenen gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüchen frei.

§ 7     Berufsgeheimnis

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm in Zusammenhang mit einem Übersetzungs-/Dolmetschauftrag für den Auftraggeber bekannt werden. Auf Wunsch des Auftraggebers kann eine Geheimhaltungserklärung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossen werden.
  2. Für die Zwecke der Auftragsbearbeitung werden die Daten des Auftraggebers gemäß Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.

§ 8     Vergütung

  1. Sämtliche Angebote und Preise verstehen sich in Euro netto, wenn keine andere Währung schriftlich vereinbart wurde. Rabatte, Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich vereinbart.
  2. Der Auftragnehmer erstellt auf Wunsch des Auftraggebers einen Kostenvoranschlag für eine Übersetzungs-/Dolmetschleistung bzw. einen Online-Unterricht, die der Auftraggeber in Auftrag geben möchte. Kostenvoranschläge stellen nur Schätzpreise dar. Im Falle der Annahme eines Kostenvoranschlages durch den Kunden ist der Kostenvoranschlag durch den Kunden rechtsgültig zu unterzeichnen und an den Auftragnehmer auf postalischem, fernschriftlichem oder elektronischem Wege zurückzusenden.
  3. Die Berechnung der Vergütung von Übersetzungsleistungen gemäß § 8 Abs. 2 (sowie von sonstigen vom Auftragnehmer angebotenen Dienstleistungen und damit verbundenen Nebenkosten wie Kilometer-, Übersetzungs-, Organisationspauschalen, etc.) erfolgt auf der Grundlage des für den Schwierigkeitsgrad des Textes jeweils vereinbarten Zeilenpreises, des Dolmetschstunden- oder
    -tagessatzes oder des Satzes pro 45 Minuten Unterrichtseinheit und der jeweils gültigen Preisliste. Die Einstufung des Schwierigkeitsgrades liegt im Ermessen des Auftragnehmers. Eine Zeile wird als eine (kalkulatorische) Zeile des Zieltextes mit 50 Anschlägen inkl. Leerzeichen und Zahlen definiert. Zur Ermittlung der tatsächlich übersetzten Zeilenzahl bringt der Auftragnehmer ein Zeilenzählprogramm zum Einsatz. Die von diesem Zeilenzählprogramm ermittelte (kalkulatorische) Zeilenzahl wird dem Auftragnehmer auf dessen Wunsch in Form eines Ausdrucks zusammen mit der Honorarrechnung zugesandt.
  4. Änderungen der jeweils gültigen Pauschalpreise und Preisliste werden dem Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen vor deren Inkrafttreten durch den Auftragnehmer schriftlich angezeigt.
  5. Die Vergütung ist grundsätzlich sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung bzw. Erbringung der Leistungen des Auftragnehmers unter Ausschluss der Aufrechnung mit möglicherweise bestehenden bestrittenen und/oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen fällig. Honorarrechnungen des Auftragnehmers sind ansonsten innerhalb des vereinbarten oder des auf der Honorarrechnung ausgewiesenen Zahlungszieles zu begleichen. Ausdrücklich wird hiermit vereinbart, dass ein vom Auftragnehmer dem Auftraggeber eingeräumtes Zahlungsziel 30 Tage nicht überschreitet.
  6. Bei Übersetzungs-/Dolmetsch-/Unterrichtsaufträgen wird die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer in der Honorarrechnung gesondert aufgeführt. Der Auftragnehmer kann bei umfangreichen Übersetzungs-/Dolmetsch-/Unterrichtsaufträgen vom Auftraggeber im Voraus eine bzw. mehrere Akonto-Zahlungen auf den geschätzten Rechnungsendbetrag (netto) verlangen, die für die Durchführung der einzelnen Phasen des Übersetzungs-/Dolmetsch-/Unterrichtsaufträges objektiv notwendig ist bzw. sind. Gerät der Auftragnehmer mit maximal 2 Akonto-Zahlungen in Verzug, kann der Auftragnehmer nach eignem Ermessen die Übersetzungs-/Dolmetscharbeiten/den Unterricht bis zu deren vollständigen Begleichung zeitweise oder komplett einstellen. Bereits geleistete Übersetzungs-/Dolmetscharbeiten/Unterrichtsstunden sind gemäß § 6 Abs. 2 Buchst. (b) Satz 3 in jedem Fall zu begleichen.
    In Verbindung mit der Vergütung von Dolmetsch- und Unterrichtsaufträgen finden ergänzend zu den vorliegenden AGBs die Bestimmungen eines gesondert zu vereinbarenden Dolmetsch-/Unterrichtsvertrages Anwendung

§ 9     Zahlungsbedingungen

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Rechnungen des Auftragnehmers innerhalb des vom Auftragnehmer angegebenen Zeitraums nach Erhalt jeder Honorarrechnung ohne Abzug zu begleichen, unabhängig davon, ob ein Kunde, der den Auftraggeber mit dem an den Auftragnehmer weitergeleiteten Übersetzungs-/Dolmetsch-/Unterrichtsauftrag beauftragt hat, die Rechnung des Auftraggebers bereits bezahlt hat.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm vom Auftragnehmer übermittelten Rechnungsbeträge auf das vom Auftragnehmer angegebene Konto zu überweisen. Eventuell anfallende Bankspesen gehen zulasten des Auftraggebers.
  3. Im Falle eines auftraggeberseitigen dreißigtägigen Zahlungsverzuges nach dem auftragnehmerseitig angegebenen Fälligkeitsdatum ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ab dem ersten Verzugstag sowie Mahnspesen in Rechnung zu stellen (§ 288 BGB bzw. Richtlinie 2000/35/EG). Sollte der Auftragnehmer einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so ist er berechtigt, diesen dementsprechend geltend zu machen.

§ 10   Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
Übersetzungen und Verdolmetschungen gelten als geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Übersetzung oder Verdolmetschungen und/oder aller seiner gegenwärtigen und/oder zukünftigen Forderungen Eigentümer der Übersetzung/Verdolmetschungen. Mit der Veröffentlichung und/oder Freigabe einer Übersetzung durch den Auftraggeber verpflichtet sich der Auftraggeber zur vollständigen und fristgerechten Zahlung der Honorarrechnung des Auftragnehmers. Insbesondere bei Übersetzungen, die der Veröffentlichungspflicht innerhalb eines gesetzlich o. ä. vorgegebenen Zeitraumes unterliegen (z. B. Ad-hoc-Meldungen), räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein vorläufiges Nutzungsrecht an der Übersetzung ein, das, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, mit der vollständigen und fristgerechten Zahlung der Honorarrechnung auf den Auftraggeber übergeht. Der Auftragnehmer behält sich insofern sein Urheber- (Copyright) und Nutzungsrecht vor. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer unaufgefordert mit, ob die Übersetzung/Verdolmetschung veröffentlicht oder zu Werbezwecken verwendet werden soll, da derartige Nutzungszwecke Adaptionsmaßnahmen erfordern, die u. U. eine höhere Vergütung für die Übersetzungsarbeit begründen.

§ 11   Anwendbares Recht

  1. Für alle vom Auftragnehmer angenommenen Aufträge und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt unter Ausschluss des internationalen Kaufrechtes deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der jeweilige Geschäftssitz des Auftragnehmers.
  2. Die Wirksamkeit der vorliegenden AGBs wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Sofern sich eine oder mehrere Klauseln als nichtig oder unwirksam erweisen, ist eine nichtige oder unwirksame Klausel durch eine dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck am nächsten kommende gültige Bestimmung ergänzend auszulegen. Die vorliegenden AGBs ersetzen jegliche möglicherweise bereits zuvor vom Auftraggeber anerkannte AGBs des Auftragnehmers. Sofern der Auftraggeber die vorliegenden AGBs in einer früheren Fassung bereits anerkannt hat und innerhalb von 30 Tagen keinerlei Widerspruch gegen die vorliegenden AGBs in der jeweils gültigen Fassung einlegt, gilt auch die jeweils gültige Fassung als vom Auftraggeber anerkannt.
  3. Änderungen und/oder Ergänzungen zu den AGBs sind dem Auftraggeber rechtzeitig vor deren Inkrafttreten zur Kenntnis zu bringen.

Stand: Januar 2021
© BraNek

 


Ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen zum Auftrag/Vertrag

§ 1   Allgemeines und Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen BraNek Übersetzen und Dolmetschen (nachfolgend „Dolmetscher“ genannt) und seinen Auftraggebern, soweit es sich um Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.
  2. Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Dolmetscher dies schriftlich oder per E-Mail anerkannt hat.
  3. Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

§ 2   Leistungen des Dolmetschers und Verschwiegenheitspflicht

  1. Der Dolmetscher erbringt die Leistungen gemäß Ziffer 1 bis 12 des Auftrages/Vertrages.
  2. Leistungen, die nicht ausdrücklich in den Ziffern 1 bis 12 geregelt sind, sind grundsätzlich gesondert zu vergüten.
  3. Der Dolmetscher ist verpflichtet, sämtliche ihm bei der Ausführung dieses Vertrags bekanntwerdenden Informationen streng vertraulich zu behandeln und insbesondere keinen rechtswidrigen Nutzen daraus zu ziehen.
  4. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich nicht auf Informationen und Unterlagen, die allgemein bekannt sind und/oder von Dritten öffentlich bekannt gegeben wurden.

§ 3   Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass sich der Dolmetscher mit Hilfe der vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden einschlägigen Unterlagen (z. B. Arbeitsprogramm, Tagesordnung, Berichte, Referate, Anträge etc.)  auf die Veranstaltung vorbereiten muss, um eine fehlerfreie Leistung gewährleisten zu können.
  2. Der Auftraggeber ist daher verpflichtet, dem Dolmetscher so bald wie möglich, spätestens jedoch 8 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn, einen vollständigen Satz aller einschlägigen Unterlagen in den Sprachen, in die und aus denen der Dolmetscher laut Ziffer 9 des Auftrages/Vertrages dolmetschen soll, in einem gängigen Dateiformat auszuhändigen.
  3. Von sämtlichen Schriftstücken und Manuskripten, die während der Veranstaltung verlesen werden, erhält der Dolmetscher spätestens 8 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn eine Kopie, die – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist – auch nach Veranstaltungsende bei ihm verbleiben oder vernichtet werden kann.
  4. Dem Dolmetscher sind auch Filmeinspielungen 8 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn in einem gängigen Dateiformat zur Verfügung zu stellen.

§ 4   Arbeitsbedingungen und Leistungsverweigerungsrecht des Dolmetschers
§ 4a Allgemeine Regelungen
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass eine einwandfreie Leistung des Dolmetschers nur im Rahmen der nachfolgenden Arbeitsbedingungen gewährleistet werden kann:

  1. Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, benötigt der Dolmetscher eine Dolmetscherkabine. Ortsfeste Simultandolmetscherkabinen und -anlagen müssen den Anforderungen der DIN EN ISO 2603 für ortsfeste bzw. DIN EN ISO 4043 für mobile Kabinen entsprechen. Es gelten des Weiteren ISO 20108 (Simultandolmetschen – Qualität und Übertragung von Ton- und Bildeingang – Anforderungen) und ISO 20109 (Simultandolmetschen – Ausstattung – Anforderungen). Der Dolmetscher muss aus der Kabine direkte Sicht auf den jeweiligen Redner, in den Sitzungssaal und auf evtl. genützte Projektionswände haben. Der Auftraggeber ist zudem verpflichtet zu gewährleisten, dass der Dolmetscher die zu dolmetschenden Texte mit bestmöglicher Qualität hören kann.        
  2. Bei Simultandolmetscheinsätzen sind mindestens 2 Dolmetscher erforderlich.
  3. Höchstarbeitszeit pro Dolmetscher: Je nach Themenbereich 5-7 Stunden täglich, soweit die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben.
  4. Bei einem Tageseinsatz, der 5 bis 7 Stunden dauert, sind dem Dolmetscher je nach Themenbereich vormittags 30 Minuten, mittags mindestens 60 Minuten und nachmittags weitere 30 Minuten Pausenzeiten zu gewähren, soweit die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben.
  5. Der Dolmetscher ist berechtigt, die vereinbarte Leistung zu verweigern, wenn er nicht die oben angegebenen Arbeitsbedingungen vorfindet. Sein Anspruch auf Honorar bleibt hiervon unberührt.

§ 4b Ferndolmetschen

  1. Der Begriff des Ferndolmetschens (auch Remote Interpreting genannt) bezeichnet alle Arten des Dolmetschens, bei denen sich ein oder mehrere Teilnehmer oder Dolmetscher nicht am gleichen Ort wie die übrigen Beteiligten befinden. Dabei ist es zweitrangig, ob sich der remote zugeschaltete Dolmetscher in einem anderen Raum, in einer anderen Stadt oder auf einem anderen Kontinent aufhält. Für eine reibungslose Verdolmetschung müssen entsprechende informations- und kommunikationstechnische Lösungen verwendet werden, damit einerseits die Dolmetscher mängelfrei arbeiten und andererseits die Teilnehmer störungsfrei, vertraulich und ohne technische Hürden miteinander sprechen können. Erfolgt das Remote Interpreting simultan, ist von Remote Simultaneous Interpreting (RSI) die Rede.
  2. Die Parteien vereinbaren bei der Auftragserteilung, in welcher technischen Ausführung das Ferndolmetschen erfolgen soll und ob eine simultane oder konsekutive Verdolmetschung geschuldet ist.
  3. Vor Abschluss des Vertrages haben beide Parteien ausdrücklich zu vereinbaren, in und aus welchen Sprachen der Dolmetscher während des Einsatzes arbeiten soll. Entsprechende technische Vorkehrungen sind zu treffen. Erfolgt die Verdolmetschung über eine Plattformlösung, teilt der Auftraggeber vor der Auftragserteilung mit, welche Plattform eingesetzt wird. Die Plattform muss den Anforderungen der ISO/PAS 24019:2020 Simultaneous interpreting delivery platforms — Requirements and recommendations entsprechen.
    Der Aufraggeber gewährt dem Dolmetscher vor Veranstaltungs-/Auftragsbeginn ausreichende Zugriffzeiten auf die verwendete Plattform, damit diese von dem Dolmetscher getestet werden kann. Es wird dringend empfohlen, spätestens am Vortag der Veranstaltung die Plattform zusammen mit allen Beteiligten zu testen.
  4. Der Auftraggeber stellt während der gesamten Veranstaltung professionelle technische Unterstützung sicher, damit ein reibungsloser Ablauf der Verdolmetschung gewährleistet ist.
  5. Eine Echtzeitkommunikation muss innerhalb des Dolmetscherteams gewährleistet sein. Diese darf nur von den jeweiligen Dolmetschern einsehbar sein.
  6. Dem Aufraggeber ist bekannt, dass der Dolmetscher keinen Einfluss auf die Internetgeschwindigkeit, den Bestand der notwendigen Leitungen oder den Betrieb der verwendeten Plattform hat. Der Dolmetscher haftet daher nicht für eine Störung oder den Ausfall der verwendeten Technik, es sei denn, die Störung ist ausschließlich und nachweislich auf eine Fehlfunktion des eigenen Rechners des Dolmetschers zurückzuführen.
  7. Soweit die Störung nicht nachweislich auf den Rechner des Dolmetschers zurückzuführen ist, bleibt der Honoraranspruch des Dolmetschers bei einer Störung oder Ausfall des Systems/der Technik unberührt.
  8. Höchstarbeitszeit pro Dolmetscher: Je nach Themenbereich maximal 5 Stunden täglich, soweit die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben.
  9. Der Dolmetscher ist berechtigt, die vereinbarte Leistung zu verweigern, wenn er nicht die oben angegebenen Arbeitsbedingungen vorfindet. § 4a Abs. 6 gilt entsprechend

Hinsichtlich der Urheber- und Nutzungsrechte gilt auch für das Ferndolmetschen § 7 dieser AGB entsprechend.

§ 5   Gewährleistung und Haftung

  1. Der Dolmetscher ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten.
  2. Erbringt der Dolmetscher seine Leistungen, obwohl er bei Leistungsbeginn nicht die in § 4 geregelten Arbeitsbedingungen vorfindet, kann der Auftraggeber in diesem Fall keine Rechte aus einer auf die unzureichenden Arbeitsbedingungen zurückzuführende Schlechtleistung geltend machen.  Insbesondere ist eine Minderung des Honorars in diesem Fall ausgeschlossen.
  3. Die Haftung des Dolmetschers richtet sich in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig.
  4. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dolmetscher ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht ist eine Pflicht zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  5. Die Schadenersatzansprüche für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind jedoch auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Vertragstypische, vorhersehbare Schäden sind solche, die dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen oder gesetzlichen Norm unterfallen. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dolmetscher im selben Umfang.
  6. Die Regelungen des vorstehenden Absatzes erstrecken sich auf Schadenersatz neben der Leistung, den Schadenersatz statt der Leistung und dem Erstattungsanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängel, Verzug oder Unmöglichkeit.
  7. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 6   Vertragsänderungen

Sollte der Dolmetscher aus wichtigem Grund an der Erfüllung des Vertrages verhindert sein, ist er bereit, nach besten Kräften und soweit ihm das billigerweise zuzumuten ist, dafür zu sorgen, dass an seiner Stelle ein Fachkollege die Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt. Dies ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.

§ 7   Nutzungs- und Urheberrechte

  1. Das Produkt der Dolmetschleistung ist – soweit nicht ausdrücklich im Vertrag etwas anderes vereinbart worden ist – ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt.
  2. Eine Aufzeichnung der Dolmetschleistung ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig. In dieser Vereinbarung ist insbesondere auch zu regeln, welche Nutzungsrechte dem Auftraggeber zur Verwendung der Aufzeichnung übertragen werden. Falls es die Parteien verabsäumen, eine hinreichend deutliche Regelung zu den Nutzungs- und Urheberrechten an der Aufzeichnung zu treffen, ist eine Verwertung der Aufzeichnung zu welchem Zweck auch immer nur mit schriftlicher Zustimmung des Dolmetschers gestattet.
  3. Jede weitere Verwendung (z.B. die Direktübertragung; Übertragung mit Hilfe des Internets, Web-Streaming etc.) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Auch insoweit gilt § 7 Abs. 2 dieser Bedingungen.

§ 8   Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, stellt der Dolmetscher dem Auftraggeber die vereinbarte Leistung unmittelbar nach der Veranstaltung in Rechnung. Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
  2. Bei einem Auftragsvolumen über 6.000,00 € werden mit der Auftragserteilung 30 % des vereinbarten Honorars fällig. Hinsichtlich des verbleibenden Restbetrages gilt § 8 Abs. 1 dieser AGB.

§ 9 Datenschutzbestimmungen

  1. Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch den Dolmetscher. Verantwortlicher: BraNek Übersetzen und Dolmetschen, Alberichstr. 13b, 68199 Mannheim, Deutschland, Tel.: +49 (0) 621 820 75 80, E-Mail: service@branek.com, Website: branek.com
  2. Der Auftraggeber des Dolmetschers kann eine reibungslose Abwicklung des Auftrages erwarten. Dabei lässt es sich nicht vermeiden, dass bestimmte Daten des Auftraggebers unter Verwendung technischer Hilfsmittel gespeichert werden. Bei Auftragsannahme erhebt der Dolmetscher eine Reihe personenbezogener Daten als sogenannte Basisdaten, die benötigt werden, um den erteilten Auftrag reibungslos ausführen zu können. Dabei werden nur solche Daten gespeichert, die für die Vertragserfüllung zwingend notwendig sind. Der Dolmetscher erhebt und verwendet personenbezogenen Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts der BRD. Der Dolmetscher erhebt, verarbeitet und nutzt folgende Informationen: Anrede, Vorname, Nachname, eine gültige E-Mailadresse, Anschrift, Telefonnummer (Festnetz und /oder Mobilfunk), sowie weitere Informationen, die für die zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Erfüllungs- oder Gewährleistungsansprüchen sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen den Auftraggeber erforderlich sind.
    Die Erhebung der Daten erfolgt, um den Auftraggeber als Kunden identifizieren zu können, die beauftragte Leistung sachgerecht und zeitnah erbringen zu können, zur Rechnungsstellung und zur Abwicklung und Geltendmachung von wechselseitigen Ansprüchen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Anfrage des Auftraggebers und ist zu den genannten Zwecken erforderlich im Sinne des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO.
  3. Die für die Auftragsabwicklung vom Dolmetscher erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und danach routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder ein berechtigtes Interesse des Dolmetschers an der Weiterspeicherung fortbesteht. Sollte die Ausübung von Interventionsrechten die Löschung gebieten, werden die betroffenen Daten unverzüglich gelöscht.
  4. Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung des Auftrages erforderlich ist, werden personenbezogene Daten des Auftraggebers an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an einen Subunternehmer des Dolmetschers oder an das zur Lieferung der Übersetzung beauftragte Transportunternehmen. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden. Im Übrigen erfolgt eine Weitergabe an Dritte nur mit Einwilligung des Auftraggebers.
  5. Der Auftraggeber hat das Recht,   
    gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO seine einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber dem Dolmetscher zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass der Dolmetscher die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen darf;     
    gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über die vom Dolmetscher verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere kann der Auftraggeber Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden, die Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt worden sind oder werden, falls möglich die geplante Speicherdauer oder falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Dauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde, die verfügbaren Informationen der Herkunft seiner Daten, sofern diese nicht beim Dolmetscher erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;  
    gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung seiner beim Dolmetscher gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen; 
    gemäß Art. 17 DSGVO die unverzügliche Löschung seiner beim Dolmetscher gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;    
    gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen, falls die Richtigkeit der Daten von ihm bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, er aber deren Löschung ablehnt, der Dolmetscher die Daten nicht mehr benötigt, der Auftraggeber diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt oder er gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat;          
    gemäß Art. 20 DSGVO die  personenbezogenen Daten, die er dem Dolmetscher bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;   
    gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel kann der Auftraggeber sich hierfür an die Aufsichtsbehörde seines üblichen Aufenthaltsortes, Arbeitsplatzes oder den Unternehmenssitz des Dolmetschers wenden.
  6. Sofern die personenbezogenen Daten des Auftraggebers auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat er das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben.
  7. Möchte der Auftraggeber von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an: service@branek.com.
  8. Der Dolmetscher hat technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen eingerichtet, um Daten zu schützen, insbesondere gegen Verlust, Manipulation oder unberechtigten Zugriff. Der Dolmetscher passt die Sicherheitsvorkehrungen regelmäßig der fortlaufenden technischen Entwicklung an


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